Kfz-Versicherung kündigen – Die Kündigungsfristen
Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, so ist dies in der Regel zum Jahresende möglich. In jedem Fall besteht für die ordentliche Kündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat. Entspricht Ihr Versicherungsjahr also dem Kalenderjahr und Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen, dann ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November. Dieser Stichtag gilt immer dann, wenn das Versicherungsjahr genau wie das Kalenderjahr am 1. Januar beginnt. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie auch wirklich zum genannten Stichtag Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie einige Dinge beachten. Zunächst einmal empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben nicht einfach nur per Post an Ihre Versicherung zu schicken, sondern als Einschreiben. Um sich vollends abzusichern, können Sie auch ein Einschreiben mit Rückschein wählen. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung darüber, dass die Kündigung beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist. Im Streitfall könnten Sie dann mit dieser Bestätigung nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Kfz-Versicherung kündigen mit der Sonderkündigung
Falls Sie den Kündigungstermin verpasst haben, gibt es nur noch in einigen bestimmten Fällen die Möglichkeit die Kfz-Versicherung zu kündigen. In diesen Fällen können Sie dann unabhängig vom regulären Stichtag die Kfz-Versicherung kündigen. Wenn Sie also das Fahrzeug wechseln, ein Schadensfall vorliegt, eine Beitragserhöhung der Prämie ansteht, die Regionalklasse oder die Vertragsbedingungen geändert werden, haben Sie die Möglichkeit vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Im ersten Fall, wenn Sie also Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie auch innerhalb des laufenden Versicherungsjahres die Kfz-Versicherung kündigen. Gleiches gilt im Schadensfall. Früher wurde davon abgeraten, nach einer Schadensmeldung die Kfz-Versicherung zu kündigen, da die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge nicht zurück gezahlt wurden. Seit dies aber per Gesetz geändert wurde, erhält der Versicherte die Beiträge anteilsmäßig zurück. Steigen infolge einer Einstufung des Fahrzeugs in eine höhere Typklasse die Versicherungsbeiträge, können Sie auch unterjährig ihre Kfz-Versicherung kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Regionalklasse teurer wird. Allerdings ist auch hier eine Frist einzuhalten: Die Kündigung muss einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung beim Versicherer eingegangen sein.
Kfz Versicherung kündigen und eine günstige Versicherung finden
Wenn Sie sich für eine Kündigung entschieden haben, steht die Suche nach einer neuen, günstigen Versicherung an. Aufgrund der Menge an Kfz-Versicherungstarifen ist es nicht möglich, die günstigste Kfz-Versicherung zu bestimmen. Mithilfe eines Versicherungsvergleichs, bei dem die individuellen Daten berücksichtigt werden, findet man jedoch den günstigsten Tarif – sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Geben Sie einfach bei Ihrer Suche nach einer Versicherung mit dem Kfz Tarifrechner an, ob Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung suchen. Nach der Eingabe von wenigen Daten sucht der Tarifrechner dann kostenlos und automatisch aus einer Vielzahl an Versicherern das preiswerteste Angebot für Sie heraus. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie einen unabhängigen Vergleich der unterschiedlichen Versicherungen. Dieser Service ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie diesen und finden Sie eine kostengünstige Kfz Versicherung für Ihren PKW. Auf diese Weise sparen Sie jährlich Geld.
